Nutzungsbedingungen
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Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss für Fahrräder (Projektfahrräder) des Projekts OneWorldBike

Allgemeine Nutzungsbedingungen

§ 1 Allgemeines 

1. Die Projektfahrräder können von allen Bürgern ab einem Alter von 18 Jahren verwendet werden. 

2. Die Projektfahrräder dürfen nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der  gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung,  benutzt werden. Es darf nicht abseits befestigter Wege und zu keinem  anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzt werden. 

3. Der Gesamtwert eines Projektfahrrads beträgt 100€.

§ 2 Kosten 

Die Nutzung der Fahrräder ist kostenlos.

§ 3 Pflichten des Nutzers 


1. Der Nutzer verpflichtet sich, das Projektfahrrad ausschließlich selbst zu nutzen.  Eine kommerzielle Verwendung wie auch der Verleih der Projektfahrräder an Dritte ist ausgeschlossen. 

2. Der Nutzer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem  Projektfahrrad, zur Beachtung aller technischen Regeln. Das Projektfahrrad darf nur in  nicht abgeschlossenem Zustand abgestellt werden. 

3. Vor Fahrtbeginn muss sich der Nutzer mit der allgemeinen  Funktionsweise des Projektfahrrades vertraut machen und dieses auf  offensichtliche, die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Mängel  untersuchen. 

4. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat der Nutzer dies unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Projektfahrrades sofort zu unterlassen. Auch  kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder  Gangschaltungsdefekte sollen unverzüglich gemeldet werden.

5. Der Nutzer ist verpflichtet, den Projektbetreiber unverzüglich zu  benachrichtigen, wenn das Projektfahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder  abhanden gekommen ist. Der Nutzer hat bei einem Unfall die Polizei zu verständigen und die Namen und Anschriften aller beteiligten Personen festzuhalten und diese Informationen an den Projektbetreiber sowie die zuständige Behörde weiter zu geben.

§ 4 Datenschutz 

1. Im Rahmen der Schadensübermittlung oder im Rahmer einer Unfallberichterstattung können vom Nutzer an den Projektbetreiber personenbezogene Daten übermittelt werden. 

2. Für den Projektbetreiber ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte, insbesondere der  Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen ein wesentlicher Bestandteil. Der Projektbetreiber wird daher die  gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in jeder Hinsicht einhalten. 

3. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage des Art 6. Abs.1 Buchst. b)  der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). 

4. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht soweit keine Verpflichtung zur  Übermittlung von Daten an die Ermittlungsbehörden im Rahmen einer Anfrage  vorliegt (Art. 6 Abs. 1 Buchst c) DS- GVO). Der Projektbetreiber kann in diesem Fall  bei Nachweis der Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens  verpflichtet sein, personenbezogene Daten des Nutzers an die ermittelnden  Behörden weiterzuleiten. 

5. Jeder Nutzer hat das Recht, jederzeit Auskunft über seine beim Projektbetreiber  gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen sowie das Recht auf  Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht gegen die  Verarbeitung. 

6. Darüber hinaus hat der Nutzer ein Beschwerderecht bei der zuständigen  Aufsichtsbehörde. Dies ist die Landesbeauftragte für Datenschutz.

§ 5 Haftung des Nutzers

1. Sollte das Projektfahrrad durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden,  dann haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den absichtlich herbeigeführten Verlust oder wenn der Nutzer das Projektfahrrad aus dem bestimmungsgemäßen Bereich (siehe §8) entwendet. 
2. Der Nutzer muss keinen Ersatz für Abnutzungen und  Verschlechterungen an dem Projektfahrrad leisten, wenn diese aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch herrühren.

§ 6 Haftung des Projektbetreibers   

Der Projektbetreiber haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 7 Nutzungseinschränkung und Nutzungsverbot

Der Projektbetreiber kann die Nutzung der Projekträder einschränken oder verbieten wenn der Nutzer die Projekträder nicht bestimmungsgemäß nutzt oder in einer anderen Weise dem Projekt Schaden zufügt.

§ 8 Ort der Nutzung bzw. bestimmungsgemäßer Bereich

1. Der bestimmungsgemäße Ort der Nutzung ist auf dem jeweiligen Projektfahrrad, am Rahmen gekennzeichnet. Zum Bespiel ist ein Projektfahrrad mit der Bezeichnung “Oehna 008” ausschließlich für die Benutzung im Ortsteil Oehna (Niedergörsdorf) vorgesehen. Eine Nutzung außerhalb des bestimmungsgemäßen Ortes kann kurzzeitig erfolgen wenn der Nutzer, welcher das Projektfahrrad aus dem Ort entfernt, es am selben Tag wieder an den bestimmungsgemäßen Ort zurück bringt. Eine längerfristige oder dauerhafte Entwendung aus dem bestimmungsgemäßen Ort kann als Entwendung und/oder Diebstahl gewertet werden.

2. Innerhalb des bestimmungsgemäßen Nutzungsortes ist das Abstellen des Projektfahrrades nur im öffentlich zugänglichen Raum zulässig. Ein Verbringen des Projektfahrrades auf private, für die Öffentlichkeit unzugängliche Bereiche, ist unzulässig.

§ 9 Dauer der Nutzung

Die Dauer der Nutzung ist nicht eingeschränkt.

 

 

Haftungsausschlusserklärung für die Projektfahrrad-Nutzung

 I. Vertragsverhältnisse 

Das Projekt OneWorldBike tritt als Anbieter der Projektfahrräder auf. Mit der Nutzung eines Projektfahrrades, erkennt der Nutzer die Nutzungsbedingungen sowie den Haftungsauschluß an.

II. Projektfahrrad-Übernahme: 

Vor der Nutzung muss sich der Nutzer mit der Funktionsweise des Projektfahrrads vertraut machen. Der Nutzer  ist verpflichtet, das Projektfahrrad vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin  zu prüfen. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrstauglichkeit  offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Nutzer dies unverzüglich dem Projektbetreiber mitzuteilen und die  Nutzung des Projektfahrrads sofort zu beenden.  Das Projektfahrrad darf ausschließlich nur zu privaten Zwecken  genutzt werden. Der Nutzer verpflichtet sich, das Projektfahrrad selbst zu fahren und es nach der Nutzung im öffentlichen Bereich des “bestimmungsgemäßen Ortes” abzustellen. (siehe Nutzungsbedingungen §8).

III. Versicherung 

Die Versicherung ist Sache des Nutzers. Der Nutzer bestätigt mit der Nutzung des Projektfahrrades, über eine ausreichende Deckung der Risiken zu verfügen, welche die Fahrt mit dem Projektfahrrad mit sich bringt.  Das befahren sämtlicher Straßen und Wege erfolgt auf eigene Gefahr, welche die Teilnahme am  Straßenverkehr mit sich bringt. Der Projektbetreiber lehnt jegliche Haftung ab. Das Projektfahrrad ist nicht gegen Diebstahl versichert. Das Projektfahrrad darf nicht angeschlossen werden.

IV. Helme 

Das Tragen von Helmen wird vom Projektbetreiber ausdrücklich empfohlen. Der Projektbetreiber lehnt eine Haftung in  dieser Sache ab. 

V. Haftung des Nutzers 

Die Benutzung eines Projektfahrrads geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und  eigenes Risiko. Jeder Benutzer eines Projektfahrrads trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die  durch ihn verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden; er stellt den Projektbetrieber OneWorldBike von jeglicher Haftung frei. Der Nutzer ist voll verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch des Projektfahrrads ergeben. Die Nutzung zu Rennzwecken,  eine unübliche oder unkontrollierbare Fahrweise sowie das Befahren auf unbefestigten Wegen ist untersagt. Bei Unfallschäden, vorsätzlichem Verbringen aus dem bestimmungsgemäßen Nutzungsort (siehe §8) oder unsachgemäßer Behandlung des Projektfahrrads haftet der Nutzer  für die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust für den Wiederbeschaffungswert des Projektfahrrads.  Der Nutzer ist für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften (StVo) verantwortlich. 

VI. Haftung des Projektbereibers

Der Projektbetreiber haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

VII. AGBs 

Des Weiteren wird auf die AGBs hingewiesen, welche Bestandteil der Nutzungsbedingungen sind und die Details erläutern. Die AGBs sind beim Projektbetreiber einsehbar.  Mit der Nutzung erklärt der Nutzer, die Nutzungsbedingungen und Haftungseinschränkungen gelesen zu haben und stimmt ihnen zu. Eine Nutzung der Projektfahrräder ohne Zustimmung ist unzulässig.

 

 

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