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Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss für Fahrräder (Projektfahrräder) des Projekts OneWorldBikeAllgemeine Nutzungsbedingungen § 1 Allgemeines 1. Die Projektfahrräder können von allen Bürgern ab einem Alter von 18 Jahren verwendet werden. § 2 Kosten Die Nutzung der Fahrräder ist kostenlos. § 3 Pflichten des Nutzers
§ 4 Datenschutz 1. Im Rahmen der Schadensübermittlung oder im Rahmer einer Unfallberichterstattung können vom Nutzer an den Projektbetreiber personenbezogene Daten übermittelt werden. § 5 Haftung des Nutzers 1. Sollte das Projektfahrrad durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, dann haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den absichtlich herbeigeführten Verlust oder wenn der Nutzer das Projektfahrrad aus dem bestimmungsgemäßen Bereich (siehe §8) entwendet. § 6 Haftung des Projektbetreibers Der Projektbetreiber haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. § 7 Nutzungseinschränkung und Nutzungsverbot Der Projektbetreiber kann die Nutzung der Projekträder einschränken oder verbieten wenn der Nutzer die Projekträder nicht bestimmungsgemäß nutzt oder in einer anderen Weise dem Projekt Schaden zufügt. § 8 Ort der Nutzung bzw. bestimmungsgemäßer Bereich 1. Der bestimmungsgemäße Ort der Nutzung ist auf dem jeweiligen Projektfahrrad, am Rahmen gekennzeichnet. Zum Bespiel ist ein Projektfahrrad mit der Bezeichnung “Oehna 008” ausschließlich für die Benutzung im Ortsteil Oehna (Niedergörsdorf) vorgesehen. Eine Nutzung außerhalb des bestimmungsgemäßen Ortes kann kurzzeitig erfolgen wenn der Nutzer, welcher das Projektfahrrad aus dem Ort entfernt, es am selben Tag wieder an den bestimmungsgemäßen Ort zurück bringt. Eine längerfristige oder dauerhafte Entwendung aus dem bestimmungsgemäßen Ort kann als Entwendung und/oder Diebstahl gewertet werden. 2. Innerhalb des bestimmungsgemäßen Nutzungsortes ist das Abstellen des Projektfahrrades nur im öffentlich zugänglichen Raum zulässig. Ein Verbringen des Projektfahrrades auf private, für die Öffentlichkeit unzugängliche Bereiche, ist unzulässig. § 9 Dauer der Nutzung Die Dauer der Nutzung ist nicht eingeschränkt.
Haftungsausschlusserklärung für die Projektfahrrad-Nutzung I. Vertragsverhältnisse Das Projekt OneWorldBike tritt als Anbieter der Projektfahrräder auf. Mit der Nutzung eines Projektfahrrades, erkennt der Nutzer die Nutzungsbedingungen sowie den Haftungsauschluß an. II. Projektfahrrad-Übernahme: Vor der Nutzung muss sich der Nutzer mit der Funktionsweise des Projektfahrrads vertraut machen. Der Nutzer ist verpflichtet, das Projektfahrrad vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu prüfen. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrstauglichkeit offensichtlich beeinträchtigen könnte, hat der Nutzer dies unverzüglich dem Projektbetreiber mitzuteilen und die Nutzung des Projektfahrrads sofort zu beenden. Das Projektfahrrad darf ausschließlich nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Der Nutzer verpflichtet sich, das Projektfahrrad selbst zu fahren und es nach der Nutzung im öffentlichen Bereich des “bestimmungsgemäßen Ortes” abzustellen. (siehe Nutzungsbedingungen §8). III. Versicherung Die Versicherung ist Sache des Nutzers. Der Nutzer bestätigt mit der Nutzung des Projektfahrrades, über eine ausreichende Deckung der Risiken zu verfügen, welche die Fahrt mit dem Projektfahrrad mit sich bringt. Das befahren sämtlicher Straßen und Wege erfolgt auf eigene Gefahr, welche die Teilnahme am Straßenverkehr mit sich bringt. Der Projektbetreiber lehnt jegliche Haftung ab. Das Projektfahrrad ist nicht gegen Diebstahl versichert. Das Projektfahrrad darf nicht angeschlossen werden. IV. Helme Das Tragen von Helmen wird vom Projektbetreiber ausdrücklich empfohlen. Der Projektbetreiber lehnt eine Haftung in dieser Sache ab. V. Haftung des Nutzers Die Benutzung eines Projektfahrrads geschieht ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jeder Benutzer eines Projektfahrrads trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden; er stellt den Projektbetrieber OneWorldBike von jeglicher Haftung frei. Der Nutzer ist voll verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch des Projektfahrrads ergeben. Die Nutzung zu Rennzwecken, eine unübliche oder unkontrollierbare Fahrweise sowie das Befahren auf unbefestigten Wegen ist untersagt. Bei Unfallschäden, vorsätzlichem Verbringen aus dem bestimmungsgemäßen Nutzungsort (siehe §8) oder unsachgemäßer Behandlung des Projektfahrrads haftet der Nutzer für die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust für den Wiederbeschaffungswert des Projektfahrrads. Der Nutzer ist für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften (StVo) verantwortlich. VI. Haftung des Projektbereibers Der Projektbetreiber haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. VII. AGBs Des Weiteren wird auf die AGBs hingewiesen, welche Bestandteil der Nutzungsbedingungen sind und die Details erläutern. Die AGBs sind beim Projektbetreiber einsehbar. Mit der Nutzung erklärt der Nutzer, die Nutzungsbedingungen und Haftungseinschränkungen gelesen zu haben und stimmt ihnen zu. Eine Nutzung der Projektfahrräder ohne Zustimmung ist unzulässig.
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